Bundesverfassungsgericht weist Klage ab

+++ PRESSEMITTEILUNG +++
Landtagsabgeordneter Stefan Klein bedauert den heutigen Beschluss des Bundesverfasssungsgerichts zu Schacht Konrad in höchstem Maße.

Die Entscheidung die Verfassungsbeschwerde der Stadt Salzgitter nicht anzunehmen, muss nun in den Einzelheiten geprüft werden.

„Sehr bedenklich stimmt mich nicht nur die Tatsache, dass nun in Deutschland höchstrichterlich Schacht Konrad nicht mehr zu verhindern ist, sondern auch, dass einer Kommune, die sich zu Recht in ihren Rechten verletzt sieht, ein inhaltliches Urteil verwehrt bleibt.“

Warum einige Rügen nicht ausreichend begründet wurden, muss umgehend geklärt werden. Die Chance über den Europäischen Gerichtshof noch Recht zu bekommen und Schacht Konrad als Atommüllendlager zu verhindern, hält Klein für gering. Geprüft werden sollte dieser Weg aber in jedem Fall.

Unabhängig von dem Urteil bekräftigt Klein seine Forderung nach einem möglichst schnellen Ausstieg aus der Atomenergie.

„Wir wollen zukünftigen Generationen nicht weiteren Atommüll aufbürden“.

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